Schulelternrat

Das sind unsere Aufgaben im Schulelternrat

Im Schulgesetz ist der Begriff „Elternvertretung“ mit dem Satz erläutert „Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“.

Durch die Mitwirkung der Eltern soll gewährleistet werden, dass es sich um ein gemeinsames Wirken zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten handelt.

Erreicht wird dies im Idealfall durch übersichtlich geregelte Formen der Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern.

Die Eltern können – laut Schulgesetz – „alle schulischen Fragen“ erörtern (mit Ausnahme von privaten Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern).

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat (SER) und sind jeweils für 2 Jahre gewählt. Im SER können die Elternvertreter weitere Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel die Vertretung in Fachkonferenzen. Aus diesen Konferenzen wird wiederum an den SER berichtet.

Der Vorsitzende des Schulelternrats ist der Gesprächspartner des Schulleiters und bespricht dort Themen, die die Schule betreffen, wie z.B. die ‚Containerproblematik und die damit verbundenen Konsequenzen für die Schüler/innen und die Lehrkräfte, Planung des Neubaus, etc.. Die Informationen, werden dann vom Vorsitzenden auf den SER-Sitzungen (ca. 2 mal im Schulhalbjahr) weitergegeben.

Elternvertreter treten als Bindeglied zwischen den Erziehungsberechtigten und den Klassenlehrern bzw. der Schulleitung auf.

Geschäftsordnung für den Schulelternrat als PDF-Datei zum Download


Links

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