Auf dieser Seite sammeln wir Informationen für Eltern der neuen Erstklässler im Schuljahr 2021.
Hier finden Sie einen Elternbrief der Schulleitung, den alle Eltern auch per Post zugesandt bekommen.
Bitte beachten Sie auch unsere Seite Informationen für Eltern, rechts in der Navigationsleiste.
Bei der Einschulungsfeier am 04. September 2021 gilt:
Einschulungskinder testen sich bitte zuvor mit dem beim Elternabend ausgegebenen Schnelltest und legen das ausgefüllte Durchführungsprotokoll vor.
Zwei Erwachsene dürfen die Feier unter Einhaltung der 3G-Regel besuchen (geimpft, getestet oder genesen). Dies muss am Eingang durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt werden:
• negativer Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test/kostenloser Bürgertest 24 Stunden gültig)
• Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV)
• Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV)
Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.