Krankmeldungen

Bitte telefonisch oder per Mail zwischen 7.30 und 8.00 Uhr im Sekretariat

Telefon: 0511-168 429 40 (auch Nachricht auf Anrufbeantworter möglich)

Email: ed.td1737409559atS-r1737409559evonn1737409559aH@es1737409559sarts1737409559emmat1737409559SSG1737409559

Bitte geben Sie auch immer die voraussichtliche Dauer der Krankheit bekannt. Somit kann dieses sofort im Klassenbuch vermerkt werden.

Sollte Ihr Kind wieder gesund sein und am Unterricht teilnehmen können, füllen Sie bitte die Entschuldigung im Stammi-Planer (gelbe Seiten) aus oder geben Ihrem Kind ein ärztliches Attest mit, sofern dieses vorliegt.

Spätestens am 3. Tag muss das Fehlen durch eine schriftliche Mitteilung eines Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrkraft entschuldigt werden. Bei längeren Erkrankungen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen (siehe §§58-59a, §§63-67 und §70 NSchG).


Abmeldungen vom Ganztag

Ab dem 18.11.2024 erfolgen Abmeldungen im Ganztag nur noch über das Ganztagsbüro. Dieses kann telefonisch erfolgen oder per E-Mail.

Die Lehrkräfte und das Sekretariat werden keine Abmeldungen diesbezüglich mehr entgegennehmen oder weiterleiten.

Nach Unterrichtsschluss werden alle an dem Tag angemeldeten Ganztagskinder grundsätzlich erstmal in den Ganztag geschickt. Von dort werden sie dann entlassen, wenn eine entsprechende Nachricht Ihrerseits vorliegt.


Läuse und meldepflichtige Krankheiten

Bitte informieren Sie umgehend die Schule, wenn Ihr Kind an einer meldepflichtigen Krankheit wie z.B. Scharlach, Keuchhusten, Windpocken, Mumps, Masern, Röteln, Noro-Virus, Rota-Virus oder Covid 19 erkrankt ist.

Bitte geben Sie der Schule unbedingt zum Schutz schwangerer Lehrerinnen auch das Auftreten von Ringelröteln bekannt.

Wenn Ihr Kind von Läusen / Nissen befallen ist, muss dies umgehend dem Sekretariat gemeldet werden und das Kind darf nicht zur Schule kommen.

Kommt Ihr Kind wieder in die Schule, ist ein ausgefülltes Formular oder die ausgefüllte Packungsbeilage des Läusemittels beim Klassenlehrer abzugeben. Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig.

Das Formular steht hier zum Download bereit.