Die wichtigsten Informationen zur Maskenpflicht, Zutrittsverbot, Testpflicht und Quarantäne-Regeln wurden in einem Elternbrief der Schulleitung zusammengefasst, den alle Eltern per E-Mail erhalten. Diesen können Sie auch hier einsehen.
Mittagessen
Das Mittagessen ist nach vorheriger Anmeldung und Bestellung möglich.
Dies gilt für Kinder, die den Ganztag besuchen als auch für diejenigen, die noch essen sollen, bevor sie den Heimweg antreten.
Für die Kinder des ersten und zweiten Jahrgangs gilt abweichend:
Montag, Mittwoch und Freitag können alle Kinder Essen bestellen, Dienstag und Donnerstag ist das Mittagessen nur möglich, wenn das Kind für diese Tage im Ganztag angemeldet ist.
Betretungsverbot
Es besteht ein Betretungsverbot für Eltern und Dritte. In begründeten Ausnahmefällen UND nach vorheriger Anmeldung dürfen entsprechende Personen das Gelände betreten, wenn sie einen 3G-Nachweis bei sich haben.
Dies bedeutet geimpft, genesen oder getestet. Letzteres mit einem max. 48 Stunden alten PCR-Test oder einem max. 24 Std. alten Bürgertest. Laienselbsttest sind nur unter Aufsicht auf dem Schulgelände zugelassen.
Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht
Den Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler im Härtefall können Sie hier herunterladen.