In der neuen Rundverfügung Nr.02/2022 vom 04.02.2022 des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung gibt es neue Datenschutzbestimmungen.
Die Schulleiterin darf dem Kollegium nicht mehr mitteilen, welche Person an Corona erkrankt ist und sich in Isolierung befindet.
(Auszug aus der Rundverfügung: „Weder dem Kollegium, noch den Schülerinnen und Schülern oder Erziehungsberechtigten darf mitgeteilt werden, welche konkrete Person an Corona erkrankt ist und sich in Isolierung befindet. Diesen Personengruppen darf nur mitgeteilt werden, dass eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule greift.“)
Dies erschwert die internen Abläufe enorm und hat auch Auswirkungen auf die Eltern.
Hier die neuen Abläufe in Kurzform:
1. Eltern sind verpflichtet, einen positiven Schnelltest sowie einen positiven PCR-Test eines Kindes telefonisch unter 0511-168 429 40 oder unter ed.es1734845399sarts1734845399emmat1734845399ssg@k1734845399culhc1734845399s.iff1734845399ets1734845399 umgehend bekannt zu geben. Auch Kinder, die in einem Haushalt mit erkrankten Personen leben, müssen unverzüglich der Schule gemeldet werden.
2. Damit Eltern für den Erkrankungszeitraum Ihres Kindes auch Material von den Klassenlehrkräften zur Verfügung gestellt bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Eltern schreiben die Klassenlehrkraft UND Frau Schluck in einer E-Mail an.
oder
2. Eltern erteilen der Schulleitung bzw. der Klassenlehrkraft schriftlich (z.B. per E-Mail) ihr Einverständnis, dass die Schule sich (ggf. auch inklusive des Ganztags) intern über relevante Daten austauschen darf.
An dieser Stelle ist die Schule extrem auf die Mithilfe von Eltern angewiesen, um weiterhin einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können und den Infektionsschutz nicht aus den Augen zu lassen.
In Rücksprache mit der Schulleitung erfolgte bisher immer die Terminierung, wann die Kinder wieder in die Schule kommen dürfen. Klassenlehrkräfte müssen dies ebenfalls dringend wissen. Kinder kommen freigetestet und mit Bescheinigung zurück. Die Klassenlehrkräfte sind diejenigen, die dieses morgens kontrollieren müssen.
Bisher haben wir nur die Klassen, in denen Fälle aufgetreten sind, veröffentlicht. Wir sind immer vertraulich mit den Namen der Erkrankten umgegangen.
Ab sofort dürfen wir auch dies nicht mehr. Da in allen Klassen die ABIT-Maßnahme läuft, werden auch keine Klassen mehr bekanntgegeben.
Es tut uns sehr leid, Eltern keine detaillierteren Auskünfte mehr geben zu dürfen. Der Schule sind an der Stelle aber die Hände gebunden.
Sollte Ihnen der Infektionsschutz mindestens genauso wichtig sein wie der Datenschutz, geben Sie uns bitte Ihr Einverständnis für die weitere Bearbeitung. Die Schulleitung und das Kollegium wären Ihnen sehr dankbar!
Des Weiteren gibt es eine zweite Änderung:
Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2021/22 wird nur noch eine Klassenarbeit pro Fach geschrieben. Die Fachkonferenzen erarbeiten gerade die neue Zusammensetzung der Noten sowie eine alternative Erfassungsmöglichkeit der Kompetenzen.