Rückkehr zum alten Stundenraster

Wir werden im 2. Halbjahr zum alten Stundenraster zurückkehren.

Dies hat folgende Änderungen zur Folge:

Ankommen
Schnelltests werden an den Testtagen wie gewohnt an der Feuerwehreinfahrt vorgezeigt.

Die angemeldeten Betreuungskinder des 1. und 2. Jahrgangs kommen pünktlich um 8:00 Uhr in die Schule und gehen selbstständig mit dem Ertönen des Schulgongs über den bekannten Eingang in ihre Klasse. Es erfolgt keine Aufstellung an den farbigen Punkten mehr. Die Kinder, die nicht zur Betreuung angemeldet sind, kommen pünktlich um 9:00 Uhr. Mittwochs beginnt der Unterricht bereits um 8:15 Uhr. Die Kinder können während der Ankommenszeit von 8:00 bis 8:15 Uhr selbstständig das Schulgebäude betreten.

Jahrgang 3 und 4 hat eine Ankommenszeit von 8:00 bis 8:15 Uhr. In diesem Zeitfenster können die Kinder selbstständig auf direktem Weg in die entsprechenden Klassenräume gehen.
Der Unterricht beginnt um 8:15 Uhr.

Maskenpflicht besteht weiterhin beim Betreten des Schulgeländes.


Schulschluss
Wichtige Änderung für Jahrgang 1 und 2: Unterrichtsschluss ist täglich um 13:00 Uhr.


Pausenregelung
Die komplette Außenfläche wird in zwei Bereiche eingeteilt, die voneinander getrennt sind. Dazu werden Absperrgitter auf dem Schulhof aufgestellt. Alle Jahrgänge haben wieder gemeinsam Pause. Jedoch haben Jahrgang 1 und 2 einen ausgewiesenen Bereich sowie Jahrgang 3 und 4. Es finden täglich wieder zwei große Pausen statt.


Mittagessen
Grundsätzlich sind nur die Kinder für das Mittagessen berechtigt, die auch am Ganztag teilnehmen. Als Schule bieten wir jedoch die Zusatzmöglichkeit, auch Ranzenkinder (Kinder, die um 13:00 Uhr nach Hause gehen würden) am Mittagessen teilnehmen zu lassen.
Aufgrund der noch bestehenden Kohortenregelung können wir das Zusatzangebot nicht für alle Jahrgänge anbieten. Hierzu eine Übersicht:


Genesenennachweise
Genesenennachweise sind ab sofort nur noch für 3 Monate gültig. Ab Gültigkeitsdatum (28 Tage nach Erkrankungsbeginn) bedeutet dies 62 Tage. Wir haben die grünen Karten entsprechend umdatiert. Vereinzelte Nachweise haben sofort ihre Gültigkeit verloren.