Maskenpflicht an der Grundschule Stammestraße

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist beim Betreten des Schulgeländes Pflicht. Außerdem muss sie in den Gängen, beim Holen des Mittagessens, beim Aufstehen vom Platz etc. getragen werden. Lediglich am Sitzplatz in der Klasse darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.

Eine Handdesinfektion ist für Notfälle vorgesehen. Die Klassenlehrkraft wird abfragen, ob Ihr Kind Desinfektionsmitttel unter Aufsicht benutzen darf.