Bei der Einschulungsfeier am 04. September 2021 gilt:
Einschulungskinder testen sich bitte zuvor mit dem beim Elternabend ausgegebenen Schnelltest und legen das ausgefüllte Durchführungsprotokoll vor.
Zwei Erwachsene dürfen die Feier unter Einhaltung der 3G-Regel besuchen (geimpft, getestet oder genesen). Dies muss am Eingang durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt werden:
• negativer Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test/kostenloser Bürgertest 24 Stunden gültig)
• Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV)
• Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV)
Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.